(1) Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
(2) Ergänzung der allgemeinen Buchungsbedingungen für Buchungen im Hotel Frohsinn
Teilnehmerzahl
Für sämtliche Leistungserbringungen hat der Kunde dem Hotel Frohsinn die Anzahl der Teilnehmer – im Rahmen der tatsächlichen Hotelkapazität – spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
Hinweis zu Buchungen mit Kindern
Bitte achten Sie auf die korrekte Altersangabe der Kinder, da es bei der Übernachtung und dem Kurbeitrag nach Alter gestaffelte Preise gibt! Bei abweichenden Angaben behalten wir uns vor, bei Anreise eine Nachberechnung zu stellen.
Weckaufträge und Nachrichten sowie Post- oder Warensendungen
Das Hotel Frohsinn ist bemüht, Weckaufträge mit Sorgfalt durchzuführen. Es entstehen keinerlei Haftungsansprüche für nicht durchgeführte Aufträge. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- oder Warensendungen werden ebenfalls mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Frohsinn übernimmt die Zustellung im Haus, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel Frohsinn bewahrt die Sachen 4 Wochen auf. Jedwede Haftung des Hotels Frohsinn bezüglich des Vorgenannten ist ausgeschlossen.
Stellplatz
Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelgrundstück/Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht seitens des Hotels Frohsinn keine Überwachungspflicht. Das Hotel Frohsinn haftet nicht.
Haftung
Das Hotel Frohsinn haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Frohsinn auftreten, wird sich das Hotel Frohsinn auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 5 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltungen sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels Frohsinn ist – abgesehen von §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels Frohsinn auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
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